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- Nur gültig: In den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag von 21.00 Uhr bis 4.30 Uhr
- Die Ermäßigung wird nicht gewährt am Karfreitag und Karsamstag sowie am 01.11., 24.12. und 31.12. des Jahres, sofern diese Tage auf einen Freitag oder Samstag fallen. Dies gilt jeweils auch unmittelbar anschließend für die Morgenstunden des folgenden Tages.
- Gültige Gemeindegebiete: Freilassing, Saaldorf-Surheim, Laufen
- Die Ein- und Ausstiegsstellen müssen innerhalb der drei Gemeindegebiete liegen. Die Ermäßigung wird nur für Fahrten innerhalb der und zwischen diesen drei Gemeindegebieten gewährt (weil hier kein Nachtschwärmerbus fährt!)
- Ermäßigung: Euro 2,00 pro Taxifahrt und Inhaber einer gültigen JugendCard BGL
- Der restliche tarifliche Fahrpreis der Taxifahrt: Muss mindestens Euro 5,00 betragen.
- Die gültige JugendCard ist beim Einsteigen in das Taxi dem Fahrer zur Erfassung vorzulegen!
- An dem Pilotprojekt "Jugendcard-Taxi" des Landkreises BGL sind folgende drei Taxiunternehmen beteiligt:
Kreuzpointner (08654-2214) Freilassing Schöpf (08654-2255 od. 1310) Freilassing Hinz (08682-7217) Laufen
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